Keine echte Bürgerbeteiligung ohne frühzeitigen und kontinuierlichen Dialog auf Augenhöhe

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 30.01.2020 finden sich Bauvorhaben, zu denen Bürgerbeteiligungen erfolgt sind oder noch durchgeführt werden sollen, die sich nach Art und Umfang jeweils erheblich voneinander unterscheiden. Sämtliche Bauvorhaben sind Bestandteile des Wohnbauflächenprogramms, welches durch den Rat im Sept. 2018 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 20181415) und mittlerweile aktualisiert (siehe Vorlage Nr. 20191481) wurde. Die Verwaltung hat die betroffene Bevölkerung vorab nicht über die Vorhaben informiert.

Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 958 – Querenburger Straße (Vorlage Ratssitzung 30.01.2020 – Nr. 20193763) ist bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni /Juli 2017 in der Bürgerversammlung sowie durch anschließende schriftliche Stellungnahmen mehrfach eine zweite Bürgerversammlung gefordert worden. Diese Forderung ist dann anlässlich der öffentlichen Auslegung Juni /Juli 2019 wiederholt worden.

Eine zweite Bürgerbeteiligung ist aber jeweils mit Verweis auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung abgelehnt worden.

Dabei verbietet das Baugesetzbuch keineswegs eine Beteiligung, die über die gesetzlich vorgeschriebene hinausgeht!

So hat der zuständige Bezirksbürgermeister in der Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 862 Neubebauung Markstraße/Stiepelerstraße im Mai 2019 eine zweite Bürgerversammlung nach Eingang der einzuholenden Gutachten zugesagt.

Für einen Dialog auf Augenhöhe, in dem sich die Betroffenen vor Ort ernst genommen fühlen können, reicht aber allein eine zweite Bürgerversammlung nicht. Ein solcher Dialog müsste bereits zu einem Zeitpunkt ansetzen, in dem noch kein Plankonzept erstellt ist.

Für eine Bebauung in Hiltrop/Gerthe soll nun das Rahmenplanverfahren Gerthe-Westvorgeschaltet werden. Die Verwaltung soll bereits im Vorfeld zum Bebauungsplan- verfahren mit der Bevölkerung vor Ort in Dialog treten. Nach der Verwaltungsvorlage (Nr. 20193889) für die Ratssitzung am 30.01.2020 hat das Moderationsbüro plan-lokal bereits einen ausführlichen Planungsprozess ausgearbeitet, der u.a. aufzeigt, wie die Öffentlichkeit bis zum Abschluss der Rahmenplanung beteiligt werden soll.

Aber auch hier tritt die Verwaltung zu spät mit der Bevölkerung in einen Dialog!

Nachdem das Wohnbauflächenprogramms 2018 bekannt geworden war, hat sich in Teilen der Gerther Bevölkerung sofort erheblicher Widerstand gegen eine Bebauung formiert. Dieser hat sich noch verstärkt, als erkennbar wurde, dass auch die beabsichtigte Rahmenplanung keinen Dialog auf Augenhöhe vorsehen sollte. Nachdem das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung mit einer Eingabe gemäß § 24 GO mehr Bürgerbeteiligung gefordert hat, will die Verwaltung den Gerther Initiativen nun einen festen Platz in dem als Kernstück des Planungsprozesses vorgesehenen Begleit- und Empfehlungsgremium einräumen. Dadurch allein ist aber noch kein kontinuierlicher Dialog auf Augenhöhe garantiert!

Vorgesehen sind zwar eine Online-Befragung zum Auftakt sowie 2 Planungswerkstätten und eine Abschlussveranstaltung jeweils mit Öffentlichkeitsbeteiligung – und damit weit mehr als gesetzlich vorgesehen. Ergebnisse der Gutachten sollen aber erst am Tag der 1. Werkstatt, Zwischenentwürfe der Planungsteams erst am Tag der 2. Werkstatt und die Entwürfe selbst erst am Tag der Abschlusspräsentation der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellung soll dann jeweils die Möglichkeit der spontanen Stellungnahme eingeräumt werden.

Echte Bürgerbeteiligung sieht anders aus!

Ein Dialog auf Augenhöhe, in dem sich die Bürger*innen ernst genommen fühlen können, bedarf der Vorbereitung. Diese setzt nun einmal eine kontinuierliche Vorabinformation über die einschlägigen Unterlagen voraus.

Auch über eine Bebauung der Fläche Hattinger Straße / Hinter der Kiste ist die Öffentlichkeit vor Aufnahme in das Wohnbauflächenprogramm nicht informiert worden.

Erst durch Antworten der Verwaltung (Vorlage Ratssitzung 30.01.2020 – Nr. 20193895) auf Anfragen der Politik wurde bekannt, dass

  • es bereits einen Workshop ohne Bürgerbeteiligung gegeben hat, in dem erste städtebauliche Ideen entwickelt wurden,
  • die Ergebnisse aus dem Workshop bereits im November 2019 im (nicht öffentlich tagenden) Gestaltungsbeirat präsentiert wurden und
  • auf Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats der Entwurf weiter konkretisiert werden soll.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll dann nach Vorlage des städtebaulichen Konzepts in den zuständigen politischen Gremien im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung erfolgen.

Ein Dialog mit den Betroffenen soll offensichtlich wieder einmal nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen erfolgen. Aufgrund der Ergebnisse der mit der Verwaltung 2019 geführten Gespräche und angesichts der ersten Erweiterungen der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahren zur Neubebauung Markstraße/Stiepelerstraße und zum Rahmenplan Gerthe-West glaubte sich das Netzwerk da in Bochum bereits einen kleinen ersten Schritt weiter hin zu echter Bürgerbeteiligung.

Baubeginn soll auf der Fläche Hinter der Kiste erst 2023 sein. Es würde also durchaus noch eine Chance für einen – wenn auch verspätet eingeleiteten – Dialog bestehen. Verwaltung und Politik müssten es nur wollen!

Oberbürgermeistere Eiskirch hat in seinem Grußwort zum Jahreswechsel 2019/2020 dazu aufgerufen, gemeinsam mehr Demokratie durch mehr Bürgerbeteiligung zu wagen. Dieser Aufruf muss aber auch umgesetzt werden. Ansonsten werden sich in betroffenen Stadtteilen wohl auch im Kommunalwahljahr 2020 weitere Bürgerinitiativen formieren, die frühzeitigen und kontinuierlichen Dialog auf Augenhöhe fordern.

Netzwerk macht Eingabe nach § 24 GO zur Bürgerbeteiligung im Rahmenplanverfahren „Gerthe-West“

Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Nadja Zein-Draeger anlässlich der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20193889, mit der ein Beschluss über die Kenntnisnahme des Fahrplans zum Verfahrensablauf der Rahmenplanung „Gerthe-West“ und die Zustimmung nach der Hauptsatzung zu der vorgeschlagenen Zusammensetzung und Besetzung des Begleit- und Empfehlungsgremiums erbeten wird:

Netzwerk macht Eingabe nach § 24 GO zur Bürgerbeteiligung im Rahmenplanverfahren „Gerthe-West“

Nachdem die Bezirksvertretung Nord zu der Beschlussvorlage bereits am 14.01.2020 angehört worden ist, soll die Verwaltungsvorlage am 21.01.2020 im Ausschuss für Strukturentwicklung und am 22.01.2020 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden, bevor sie dann am 30.01.2020 im Rat zur Entscheidung steht.

Bekanntlich stehen das Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bochum, der Stadtbaurat und weitere Teile der Verwaltung mit dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung seit Dezember 2018 im Gespräch, um ein Format für frühzeitige Bürgerinformation und echte Bürgerbeteiligung in Bochum zu installieren. In dem zuletzt im Dezember 2019 durchgeführten Gespräch zeichnete sich ein positiver Verlauf der gemeinsamen Überlegungen zur Bürgerinformation und -beteiligung ab.

Hierzu passte, dass Oberbürgermeister Eiskirch in seinem Grußwort zum Jahreswechsel 2019/2020 die Bochumer*innen aufgerufen hat, dass neue Jahr optimistisch anzugehen und gemeinsam mehr Demokratie durch mehr Bürgerbeteiligung zu wagen.

Nach Bekanntwerden der Beschlussvorlage 20193889 sowie einem Artikel in der WAZ vom 16.01.2020 (Titel: Bebauung soll reduziert werden) hat der Optimismus des Netzwerks hinsichtlich mehr Bürgerbeteiligung in 2020 bereits den ersten Dämpfer erhalten.

Nach Schilderungen von Mitgliedern der Bürgerinitiative Gerthe-West-so nicht! haben Mitglieder der Bezirksvertretung Nord in der Anhörung gefordert, dass nur Bürger*innen beteiligt werden sollen, die dem Projekt positiv gegenüberstehen würden. Die Initiative soll offenbar nicht beteiligt werden.

Bereits durch die ohne vorherige Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte Aufnahme von Gerthe-West in das Wohnbauflächenprogramm und die nachfolgende Beschlussfassung zur Aufstellung eines Rahmenplans Gerthe-West hat sich in Gerthe/Hiltrop das Gefühl verbreitet, übergangen und nicht ernst genommen zu werden. Der im August 2019 von Urban.NRW durchgeführte Spaziergang hat bei den Gerther Bürger*innen die Frustration noch verstärkt.

Nun soll die Gruppe, die in 8 Monaten 5.000 Unterschriften gegen eine Bebauung gesammelt hat, nach der Vorstellung von Mitgliedern der Bezirksvertretung Nord einfach ausgegrenzt werden. Die Teilnahme an dem als Kernstück der Bürgerbeteiligung gedachten Begleit- und Empfehlungsgremium soll ihr verwehrt werden. Dabei soll die Zusammensetzung dieses Gremiums nach der Verwaltungsvorlage eigentlich garantieren, dass alle Interessen in der planerischen Abwägung berücksichtigt werden und am Ende der Planung ein möglichst breiter Konsens besteht. Zu diesen Interessen gehört nun einmal auch die durch 5.000 Unterschriften bereits artikulierten Haltung gegen eine Bebauung.

Die Nichtbeteiligung der Bebauungsgegner stellt einen eklatanten Mangel bei der Zusammenstellung des Begleit- und Empfehlungsgremiums dar.

Das Netzwerk will mit seiner Eingabe nach § 24 GO erreichen, dass in Gerthe doch noch eine konstruktive Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, die nicht als Alibiveranstaltung abgetan werden kann. 

Wenn schon – denn schon: Ergebnis der Bürgerkonferenz zur Mobilität der Zukunft ernst nehmen (26.05.2019)

Am Samstag 18.05.2019 waren 371 Bochumer*innen zur 3. Bochumer Bürgerkonferenz geladen, von denen 329 teilnahmen. Thema in diesem Jahr war die Mobilität der Zukunft in Bochum.

Die Erschienenen zeigten einhellig eine große Bereitschaft, auf klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sowie Rad umzusteigen, sobald diese als wirkliche Alternative zum eigenen Auto erscheinen. Als Voraussetzung hierfür wurden u.a. ein lückenloses Radwege-Netz sowie die Beschleunigung des ÖPNV durch Taktverdichtung und Abstimmung im Netz gefordert.

Das Netzwerk sieht das für Bochum entwickelte Format der Bürgerkonferenz zunächst kritisch.  Für das Netzwerk erschließt sich bis heute nämlich nicht, nach welchen Kriterien die Auswahl letztendlich erfolgt ist. Unklar bleibt auch, inwieweit jedes Jahr eine Neubestimmung der Zusammensetzung erfolgt.

Nachdem der Oberbürgermeister sich in seiner Begrüßungsrede  erfreut darüber zeigte, dass unter den Erschienen sehr viele waren, die bereits an den beiden vorherigen Konferenzen teilgenommen hatten, liegt der Schluss nahe, dass die bisherigen Teilnehmer*innen in der jeweils aktuellen Konferenz quasi gesetzt sind und nur die dann noch offenen Plätze aufgefüllt werden. Damit kann dann aber auch leicht der Eindruck eines exklusiven Zirkels entstehen, der für Neue nur schwer zugänglich ist. 

Da mögen Organisation und Beteiligung der Eingeladenen alle Jahre wieder vorbildlich sein – was Bochum braucht, ist Bürgerbeteiligung für alle!

Es muss also ein Format gefunden werden, das den Dialog mit den Betroffenen in allen Stadtteilen möglich macht. Hiervon ist Bochum noch weit entfernt.

Wenn aber mit dem Format der Bürgerkonferenz zumindest ein erster Schritt hin zu einer Bürgermitwirkung über die gesetzlich vorgesehene Beteiligung hinaus gemacht werden soll, dann muss der auf der Konferenz erklärte Bürgerwille auch umgesetzt werden.

Zu den Konferenzen 2017 und 2018 findet sich auf www.bochum.de der Hinweis:

„Die Diskussionsergebnisse der Bürgerkonferenz werden aufbereitet und dem Rat und der Verwaltung für die Einbindung in weitere Entscheidungsprozesse zur Verfügung gestellt“.

Aber was macht die Verwaltung 2019?

Sie legt mit Vorlage vom 25.03.2019 ein vor der Bürgerkonferenz bereits erstelltes Leitbild Mobilität vor, über das der Ausschuss für Mobilität am 28.05.2019 vorberaten und der Rat dann am 06.06.2019 entscheiden soll.

Eine Aufarbeitung der Bürgerkonferenz liegt dann aber noch nicht vor.

Und wie geht die Politik damit um?

Die rot/grüne Koalition stellt unter dem 23.05.2019 „in Bewertung der Beobachtungen, Ergebnisse, Eindrucke und Gespräche bei der Bürgerkonferenz zum Thema Mobilität“ einen Änderungsantrag für den Mobilitätsausschuss, mit dem sie eine von ihr offenbar bereits vor der Bürgerkonferenz erarbeitete und vom Verwaltungsentwurf nur marginal abweichende Leitbildfassung vorlegt.

So kann der auf der Bürgerkonferenz erklärte Bürgerwille aber nicht in das Vorberatungsergebnis des Mobilitätsausschusses und in die Entscheidung des Rates einfließen.

Wird ein vor der Bürgerkonferenz aufgestelltes Leitbild Mobilität von der Bochumer Politik durchgewunken, wird sich die Bochumer Bürgerkonferenz wohl kaum zu einem Beteiligungsformat entwickeln können, das als „Leuchtturmprojekt“ auch über die Stadtgrenzen hinaus strahlen kann.

Echte Bürgerbeteiligung geht anders (05.05.2019)

In dem Verfahren zur Erstellung des  Bebauungsplans Nr. 862 zur Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße hat die Bezirksvertretung Süd die interessierte Bevölkerung zur

Bürgerversammlung am Dienstag, 07.05.2019 um 18.00 Uhr in die Aula der Erich Kästner-Schule, Markstraße 189, 44799 Bochum eingeladen.

In der hierzu ergangenen Bekanntmachung heißt es u.a.:

„…. Nach 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtliche Auswirkung der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. …“

Doch was heißt hier frühzeitig?

Für die Neubebauung der Fläche der alten Erich-Kästner-Schule an der Markstraße/Stiepeler Staße hat der – damals zuständige – Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Juni 2007 bereits die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 862 beschlossen.

Im Juni 2016 hat der – auch heute noch zuständige – Ausschuss für Planung und Grundstücke das zugrunde liegende Konzept nochmals aktualisiert.

Information sowie Gelegenheit zur Äußerung und Diskussion soll die Bevölkerung nun erstmals im Mai 2019 erhalten.

Echte Bürgerbeteiligung geht anders!

Das Netzwerk hat in den Stadtteilen die Erfahrung gemacht, dass die Betroffenen an der Entwicklung ihres Stadtteils aktiv teilhaben wollen. Dies haben insbesondere auch die kürzlich erst abgehaltenen Versammlungen zur Neugestaltung der Grummer Teiche und zur Neubebauung am Glockengarten gezeigt.

Das Netzwerk fordert deshalb, dass die Bevölkerung regelmäßig bereits beteiligt wird, sobald sich die Frage stellt, ob ein Vorhaben in einem Stadtteil geplant werden soll.

Wird die Planung durchgeführt, muss dann auch eine Mitwirkung an deren konkreten Ausgestaltung möglich sein.

Bürgerbeteiligung setzt aber voraus, dass die Bürger*innen die ihnen gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten auch wahrnehmen.

Das Netzwerk hofft deshalb auf eine rege Teilnahme an der nun doch noch angesetzten Bürgerversammlung in der Aula der Erich-Kästner-Schule.

Echte Bürgerbeteiligung für Bochum Stadtentwicklung mit Bürgern – für Bürger (18.02.2019)

Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklären Nadja Zein-Draeger, Stefan Ernst, Christian Pieper und Wolfgang Czapracki-Mohnhaupt:

1. Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung

Im vergangenen Jahr haben sich im Zuge des Bekanntwerdens des Wohnbauflächenprogramms (Vorlage 20181415 der Stadt Bochum) mehrere Bürgerinitiativen gegründet und mit bereits bestehenden Bürgerinitiativen zum Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung zusammengeschlossen.

Es vergeht auch kaum ein Tag, an dem den Medien nicht negative Bürgerstimmen zu den von der Stadt Bochum in den Stadtteilen vorgesehenen Entwicklungsmaßnahmen zu entnehmen sind. Wir erwarten deshalb, dass sich zukünftig weitere Initiativen in den Stadtteilen gründen werden. 

Beklagt wurde von allen Initiativen im Netzwerk fehlende Information sowie unzureichende Möglichkeit zur Teilhabe der Bevölkerung an der Stadtteilentwicklung.

Die Bevölkerung will aber in den Stadtteilen frühzeitig von der Planung informiert werden und aktiv mitwirken können. Sie will nicht nur zu fertigen Plänen  angehört werden. Da bleibt in Bochum zurzeit nur das Engagement in Initiativen.

Die Stadt Bochum könnte sich den Sachverstand der Bürger*innen auch anders zunutze machen. Wie dies gehen kann, zeigen bereits installierte innovative Formate der Bürgerbeteiligung in Kommunen wie z.B. Freiburg, Heilbronn, Heidelberg und Karlsruhe.

Um eine solche bürgernahe Stadtentwicklung auch für Bochum zu initiieren, ist das Netzwerk seit Dezember 2018 mit der Verwaltung der Stadt Bochum im Gespräch.

Für den 21.02.2019 ist ein weiterer Termin vereinbart. Nachdem Stadtbaurat Dr. Bradtke in der Ratssitzung am 31. Januar 2019 auf die Gespräche mit den Initiativen öffentlich Bezug genommen hat, stellt das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung nun sein Konzept für eine Teilhabe an der Stadtentwicklung vor.

2. Bürgerbeteiligungskonzept:

Unser Konzept geht deutlich über die gesetzlich vorgesehene Beteiligung, aber auch über die in anderen Kommunen zusätzlich installierten Beteiligungsverfahren hinaus.

2.1. Bürgerforum:

Das Netzwerk sieht ein Bürgerforum als zentrale Instanz in einem zu entwerfenden Beteiligungsprozess vor, mit dem den Bürger*innen ein Ansprechpartner auf Augenhöhe zur Verfügung stehen soll. Deshalb sollen die Mitglieder des Bürgerforums – unabhängig von politischen Gruppierungen – fachkompetente Ansprechpartner für Bürger*innen und Initiativen sein. Sie sollen ihnen aktiv und engagiert zur Seite stehen.

Das Bürgerforum koordiniert die Bürgerbeteiligung und informiert die Bürger*innen unabhängig von Stadtverwaltung und Politik. Es ist Vermittler zwischen Bürger*innen auf der einen Seite und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Bürger*innen dieses Format der Bürgerbeteiligung als echtes Instrument zur Teilhabe an der Stadtentwicklung wahrnehmen können.

Das Bürgerforum wirkt bei der Auswertung des Bürgerfeedbacks sowie bei Bürgerinformationsveranstaltungen vor Ort (im jeweiligen Stadtteil bzw. Sozialraum) mit und kann informelle Bürgerbefragungen initiieren, wenn die Auswertung des Feedbacks Widerstand in der Bevölkerung aufzeigt.

2.2. Bürgerinformation:

Als Instrument für eine frühzeitige Information der Bochumer Bürger*innen zu Vorhaben der Stadtentwicklung sehen wir eine interaktive Internetseite, in der alle Vorhaben auf einer schematisierten Bochum-Karte mit Stadtteilen und -bezirken noch vor einer Detailplanung eingetragen werden. Hier sind aktuelle Informationen und Begründungen zu den verschiedenen Vorhaben für interessierte Bürger*innen verfügbar und es wird über Ansprechpartner in dem Bürgerforum informiert.

Zusätzlich werden direkt betroffene Bürger*innen schriftlich, über die örtliche Presse und ggf. durch Aushang/Auslage vor Ort über das Vorhaben informiert.

Vorhabenbezogen entscheiden Stadtverwaltung und Bürgerforum auch unter Berücksichtigung des eingegangenen Feedbacks über die Erfordernis einer Bürgerinformationsveranstaltung und eines -workshops vor Ort.

2.3. Bürgerfeedback:

Bürgerfeedback ist einfach und unkompliziert möglich.  In der internetbasierten Vorhabenliste wird den Bürger*innen ermöglicht, Anmerkungen, Anregungen und eine erste schematisierte Bewertung einzugeben. Gleichzeitig können sich die Bürger*innen an vorhabenbezogene Ansprechpartner im Bürgerforum wenden.

Bürgerfeedbackzu Vorhaben wird von Stadtverwaltung und Bürgerforum kontinuierlich ausgewertet. Zeichnet sich ein deutlicher Widerstand zu einem Vorhaben ab, kann das Bürgerforum eine informelle Befragung und Abstimmung durch die betroffenen Bürger*innen initiieren.

Über die Ergebnisse der Auswertung des Feedbacks und ggf. der informellen Abstimmung werden interessierte Bürger*innen über die interaktive Internetliste und

ggf. Presse sowie im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen vor Ort und weiterführenden Workshops informiert werden.

Die ausgewerteten Anregungen der Bürger*innen fließen schließlich in die Detailplanung ein. Die endgültige Entscheidung über ein Vorhaben zur Stadtentwicklung bleibt beim Rat, dem als Entscheidungsgrundlage nun neben den Sachgrundlagen auch ein ausführliches Meinungsbild der betroffenen Bevölkerung vorliegt.

3.  Ausblick:

Das hier beschriebene Format für eine frühzeitige Bürgerinformation und informelle Bürgerbeteiligung ist sicherlich ein ambitioniertes Vorhaben – und längst nicht ausgereift.

Die Bochumer*innen müssen sich erst an diese Form der Beteiligung gewöhnen und erfahren, dass sie mit ihren Anregungen, Anmerkungen und Bewertungen von Stadtverwaltung und Politik ernst genommen werden und eine echte Chance haben, ihr Lebensumfeld mitzugestalten.

Für Stadtverwaltung und Politik ist das hier beschriebene Konzept eine echte Chance, bei Vorhaben zur Stadtentwicklung Reibungsverlusten vorzubeugen, von Kenntnissen der betroffenen Bürger*innen zu örtlichen Gegebenheiten der Vorhaben zu profitieren, Kosten für Nachregulierungen in den Planungen zu reduzieren und die Akzeptanz für Maßnahmen der Stadtentwicklung in der Bevölkerung zu steigern.

Mit einer nach unserm Konzept erfolgreich etablierten frühzeitigen Bürgerinformation und informelle Bürgerbeteiligung sehen wir eine echte Chance für Bochum:

Stadtentwicklung durch Stadtverwaltung und Politik – mit Bürgern für Bürger!

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