Keine echte Bürgerbeteiligung ohne frühzeitigen und kontinuierlichen Dialog auf Augenhöhe

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 30.01.2020 finden sich Bauvorhaben, zu denen Bürgerbeteiligungen erfolgt sind oder noch durchgeführt werden sollen, die sich nach Art und Umfang jeweils erheblich voneinander unterscheiden. Sämtliche Bauvorhaben sind Bestandteile des Wohnbauflächenprogramms, welches durch den Rat im Sept. 2018 beschlossen (siehe Vorlage Nr. 20181415) und mittlerweile aktualisiert (siehe Vorlage Nr. 20191481) wurde. Die Verwaltung hat die betroffene Bevölkerung vorab nicht über die Vorhaben informiert.

Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 958 – Querenburger Straße (Vorlage Ratssitzung 30.01.2020 – Nr. 20193763) ist bereits bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Juni /Juli 2017 in der Bürgerversammlung sowie durch anschließende schriftliche Stellungnahmen mehrfach eine zweite Bürgerversammlung gefordert worden. Diese Forderung ist dann anlässlich der öffentlichen Auslegung Juni /Juli 2019 wiederholt worden.

Eine zweite Bürgerbeteiligung ist aber jeweils mit Verweis auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung abgelehnt worden.

Dabei verbietet das Baugesetzbuch keineswegs eine Beteiligung, die über die gesetzlich vorgeschriebene hinausgeht!

So hat der zuständige Bezirksbürgermeister in der Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr. 862 Neubebauung Markstraße/Stiepelerstraße im Mai 2019 eine zweite Bürgerversammlung nach Eingang der einzuholenden Gutachten zugesagt.

Für einen Dialog auf Augenhöhe, in dem sich die Betroffenen vor Ort ernst genommen fühlen können, reicht aber allein eine zweite Bürgerversammlung nicht. Ein solcher Dialog müsste bereits zu einem Zeitpunkt ansetzen, in dem noch kein Plankonzept erstellt ist.

Für eine Bebauung in Hiltrop/Gerthe soll nun das Rahmenplanverfahren Gerthe-Westvorgeschaltet werden. Die Verwaltung soll bereits im Vorfeld zum Bebauungsplan- verfahren mit der Bevölkerung vor Ort in Dialog treten. Nach der Verwaltungsvorlage (Nr. 20193889) für die Ratssitzung am 30.01.2020 hat das Moderationsbüro plan-lokal bereits einen ausführlichen Planungsprozess ausgearbeitet, der u.a. aufzeigt, wie die Öffentlichkeit bis zum Abschluss der Rahmenplanung beteiligt werden soll.

Aber auch hier tritt die Verwaltung zu spät mit der Bevölkerung in einen Dialog!

Nachdem das Wohnbauflächenprogramms 2018 bekannt geworden war, hat sich in Teilen der Gerther Bevölkerung sofort erheblicher Widerstand gegen eine Bebauung formiert. Dieser hat sich noch verstärkt, als erkennbar wurde, dass auch die beabsichtigte Rahmenplanung keinen Dialog auf Augenhöhe vorsehen sollte. Nachdem das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung mit einer Eingabe gemäß § 24 GO mehr Bürgerbeteiligung gefordert hat, will die Verwaltung den Gerther Initiativen nun einen festen Platz in dem als Kernstück des Planungsprozesses vorgesehenen Begleit- und Empfehlungsgremium einräumen. Dadurch allein ist aber noch kein kontinuierlicher Dialog auf Augenhöhe garantiert!

Vorgesehen sind zwar eine Online-Befragung zum Auftakt sowie 2 Planungswerkstätten und eine Abschlussveranstaltung jeweils mit Öffentlichkeitsbeteiligung – und damit weit mehr als gesetzlich vorgesehen. Ergebnisse der Gutachten sollen aber erst am Tag der 1. Werkstatt, Zwischenentwürfe der Planungsteams erst am Tag der 2. Werkstatt und die Entwürfe selbst erst am Tag der Abschlusspräsentation der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Unmittelbar im Anschluss an die Vorstellung soll dann jeweils die Möglichkeit der spontanen Stellungnahme eingeräumt werden.

Echte Bürgerbeteiligung sieht anders aus!

Ein Dialog auf Augenhöhe, in dem sich die Bürger*innen ernst genommen fühlen können, bedarf der Vorbereitung. Diese setzt nun einmal eine kontinuierliche Vorabinformation über die einschlägigen Unterlagen voraus.

Auch über eine Bebauung der Fläche Hattinger Straße / Hinter der Kiste ist die Öffentlichkeit vor Aufnahme in das Wohnbauflächenprogramm nicht informiert worden.

Erst durch Antworten der Verwaltung (Vorlage Ratssitzung 30.01.2020 – Nr. 20193895) auf Anfragen der Politik wurde bekannt, dass

  • es bereits einen Workshop ohne Bürgerbeteiligung gegeben hat, in dem erste städtebauliche Ideen entwickelt wurden,
  • die Ergebnisse aus dem Workshop bereits im November 2019 im (nicht öffentlich tagenden) Gestaltungsbeirat präsentiert wurden und
  • auf Grundlage der Empfehlungen des Gestaltungsbeirats der Entwurf weiter konkretisiert werden soll.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll dann nach Vorlage des städtebaulichen Konzepts in den zuständigen politischen Gremien im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung erfolgen.

Ein Dialog mit den Betroffenen soll offensichtlich wieder einmal nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen erfolgen. Aufgrund der Ergebnisse der mit der Verwaltung 2019 geführten Gespräche und angesichts der ersten Erweiterungen der gesetzlich vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung in den Verfahren zur Neubebauung Markstraße/Stiepelerstraße und zum Rahmenplan Gerthe-West glaubte sich das Netzwerk da in Bochum bereits einen kleinen ersten Schritt weiter hin zu echter Bürgerbeteiligung.

Baubeginn soll auf der Fläche Hinter der Kiste erst 2023 sein. Es würde also durchaus noch eine Chance für einen – wenn auch verspätet eingeleiteten – Dialog bestehen. Verwaltung und Politik müssten es nur wollen!

Oberbürgermeistere Eiskirch hat in seinem Grußwort zum Jahreswechsel 2019/2020 dazu aufgerufen, gemeinsam mehr Demokratie durch mehr Bürgerbeteiligung zu wagen. Dieser Aufruf muss aber auch umgesetzt werden. Ansonsten werden sich in betroffenen Stadtteilen wohl auch im Kommunalwahljahr 2020 weitere Bürgerinitiativen formieren, die frühzeitigen und kontinuierlichen Dialog auf Augenhöhe fordern.

Netzwerk macht Eingabe nach § 24 GO zur Bürgerbeteiligung im Rahmenplanverfahren „Gerthe-West“

Für das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung erklärt Nadja Zein-Draeger anlässlich der Beschlussvorlage der Verwaltung Nr.: 20193889, mit der ein Beschluss über die Kenntnisnahme des Fahrplans zum Verfahrensablauf der Rahmenplanung „Gerthe-West“ und die Zustimmung nach der Hauptsatzung zu der vorgeschlagenen Zusammensetzung und Besetzung des Begleit- und Empfehlungsgremiums erbeten wird:

Netzwerk macht Eingabe nach § 24 GO zur Bürgerbeteiligung im Rahmenplanverfahren „Gerthe-West“

Nachdem die Bezirksvertretung Nord zu der Beschlussvorlage bereits am 14.01.2020 angehört worden ist, soll die Verwaltungsvorlage am 21.01.2020 im Ausschuss für Strukturentwicklung und am 22.01.2020 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten werden, bevor sie dann am 30.01.2020 im Rat zur Entscheidung steht.

Bekanntlich stehen das Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Bochum, der Stadtbaurat und weitere Teile der Verwaltung mit dem Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung seit Dezember 2018 im Gespräch, um ein Format für frühzeitige Bürgerinformation und echte Bürgerbeteiligung in Bochum zu installieren. In dem zuletzt im Dezember 2019 durchgeführten Gespräch zeichnete sich ein positiver Verlauf der gemeinsamen Überlegungen zur Bürgerinformation und -beteiligung ab.

Hierzu passte, dass Oberbürgermeister Eiskirch in seinem Grußwort zum Jahreswechsel 2019/2020 die Bochumer*innen aufgerufen hat, dass neue Jahr optimistisch anzugehen und gemeinsam mehr Demokratie durch mehr Bürgerbeteiligung zu wagen.

Nach Bekanntwerden der Beschlussvorlage 20193889 sowie einem Artikel in der WAZ vom 16.01.2020 (Titel: Bebauung soll reduziert werden) hat der Optimismus des Netzwerks hinsichtlich mehr Bürgerbeteiligung in 2020 bereits den ersten Dämpfer erhalten.

Nach Schilderungen von Mitgliedern der Bürgerinitiative Gerthe-West-so nicht! haben Mitglieder der Bezirksvertretung Nord in der Anhörung gefordert, dass nur Bürger*innen beteiligt werden sollen, die dem Projekt positiv gegenüberstehen würden. Die Initiative soll offenbar nicht beteiligt werden.

Bereits durch die ohne vorherige Information und Beteiligung der betroffenen Bevölkerung erfolgte Aufnahme von Gerthe-West in das Wohnbauflächenprogramm und die nachfolgende Beschlussfassung zur Aufstellung eines Rahmenplans Gerthe-West hat sich in Gerthe/Hiltrop das Gefühl verbreitet, übergangen und nicht ernst genommen zu werden. Der im August 2019 von Urban.NRW durchgeführte Spaziergang hat bei den Gerther Bürger*innen die Frustration noch verstärkt.

Nun soll die Gruppe, die in 8 Monaten 5.000 Unterschriften gegen eine Bebauung gesammelt hat, nach der Vorstellung von Mitgliedern der Bezirksvertretung Nord einfach ausgegrenzt werden. Die Teilnahme an dem als Kernstück der Bürgerbeteiligung gedachten Begleit- und Empfehlungsgremium soll ihr verwehrt werden. Dabei soll die Zusammensetzung dieses Gremiums nach der Verwaltungsvorlage eigentlich garantieren, dass alle Interessen in der planerischen Abwägung berücksichtigt werden und am Ende der Planung ein möglichst breiter Konsens besteht. Zu diesen Interessen gehört nun einmal auch die durch 5.000 Unterschriften bereits artikulierten Haltung gegen eine Bebauung.

Die Nichtbeteiligung der Bebauungsgegner stellt einen eklatanten Mangel bei der Zusammenstellung des Begleit- und Empfehlungsgremiums dar.

Das Netzwerk will mit seiner Eingabe nach § 24 GO erreichen, dass in Gerthe doch noch eine konstruktive Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, die nicht als Alibiveranstaltung abgetan werden kann. 

Wenn schon – denn schon: Ergebnis der Bürgerkonferenz zur Mobilität der Zukunft ernst nehmen (26.05.2019)

Am Samstag 18.05.2019 waren 371 Bochumer*innen zur 3. Bochumer Bürgerkonferenz geladen, von denen 329 teilnahmen. Thema in diesem Jahr war die Mobilität der Zukunft in Bochum.

Die Erschienenen zeigten einhellig eine große Bereitschaft, auf klimafreundliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sowie Rad umzusteigen, sobald diese als wirkliche Alternative zum eigenen Auto erscheinen. Als Voraussetzung hierfür wurden u.a. ein lückenloses Radwege-Netz sowie die Beschleunigung des ÖPNV durch Taktverdichtung und Abstimmung im Netz gefordert.

Das Netzwerk sieht das für Bochum entwickelte Format der Bürgerkonferenz zunächst kritisch.  Für das Netzwerk erschließt sich bis heute nämlich nicht, nach welchen Kriterien die Auswahl letztendlich erfolgt ist. Unklar bleibt auch, inwieweit jedes Jahr eine Neubestimmung der Zusammensetzung erfolgt.

Nachdem der Oberbürgermeister sich in seiner Begrüßungsrede  erfreut darüber zeigte, dass unter den Erschienen sehr viele waren, die bereits an den beiden vorherigen Konferenzen teilgenommen hatten, liegt der Schluss nahe, dass die bisherigen Teilnehmer*innen in der jeweils aktuellen Konferenz quasi gesetzt sind und nur die dann noch offenen Plätze aufgefüllt werden. Damit kann dann aber auch leicht der Eindruck eines exklusiven Zirkels entstehen, der für Neue nur schwer zugänglich ist. 

Da mögen Organisation und Beteiligung der Eingeladenen alle Jahre wieder vorbildlich sein – was Bochum braucht, ist Bürgerbeteiligung für alle!

Es muss also ein Format gefunden werden, das den Dialog mit den Betroffenen in allen Stadtteilen möglich macht. Hiervon ist Bochum noch weit entfernt.

Wenn aber mit dem Format der Bürgerkonferenz zumindest ein erster Schritt hin zu einer Bürgermitwirkung über die gesetzlich vorgesehene Beteiligung hinaus gemacht werden soll, dann muss der auf der Konferenz erklärte Bürgerwille auch umgesetzt werden.

Zu den Konferenzen 2017 und 2018 findet sich auf www.bochum.de der Hinweis:

„Die Diskussionsergebnisse der Bürgerkonferenz werden aufbereitet und dem Rat und der Verwaltung für die Einbindung in weitere Entscheidungsprozesse zur Verfügung gestellt“.

Aber was macht die Verwaltung 2019?

Sie legt mit Vorlage vom 25.03.2019 ein vor der Bürgerkonferenz bereits erstelltes Leitbild Mobilität vor, über das der Ausschuss für Mobilität am 28.05.2019 vorberaten und der Rat dann am 06.06.2019 entscheiden soll.

Eine Aufarbeitung der Bürgerkonferenz liegt dann aber noch nicht vor.

Und wie geht die Politik damit um?

Die rot/grüne Koalition stellt unter dem 23.05.2019 „in Bewertung der Beobachtungen, Ergebnisse, Eindrucke und Gespräche bei der Bürgerkonferenz zum Thema Mobilität“ einen Änderungsantrag für den Mobilitätsausschuss, mit dem sie eine von ihr offenbar bereits vor der Bürgerkonferenz erarbeitete und vom Verwaltungsentwurf nur marginal abweichende Leitbildfassung vorlegt.

So kann der auf der Bürgerkonferenz erklärte Bürgerwille aber nicht in das Vorberatungsergebnis des Mobilitätsausschusses und in die Entscheidung des Rates einfließen.

Wird ein vor der Bürgerkonferenz aufgestelltes Leitbild Mobilität von der Bochumer Politik durchgewunken, wird sich die Bochumer Bürgerkonferenz wohl kaum zu einem Beteiligungsformat entwickeln können, das als „Leuchtturmprojekt“ auch über die Stadtgrenzen hinaus strahlen kann.

Mehr Bürgerbeteiligung wagen (12.05.2019)

Die Bürgerversammlung zur Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße hat erneut gezeigt, das in den Stadtteilen die Information der betroffenen Bevölkerung nicht früh genug erfolgen kann. Erneut ist auch deutlich geworden, dass die Betroffenen über die tatsächlichen Umstände vor Ort oftmals besser informiert sind als die Fachleute aus dem Rathaus.

Es ist zu hoffen, dass die in der Versammlung gewonnenen Erkenntnisse in den noch zu erstellenden Gutachten Berücksichtigung finden werden.

Bisher liegt lediglich eine Bergschadenstechnische Risikoanalyse vor. Verkehrs-, Lärmschutz- und Artenschutzgutachten sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan liegen hingegen noch nicht vor. Ergebnisse hierzu werden nicht vor Ende des Jahres vorliegen.

Da erweist es sich sowohl für die planende Verwaltung als auch für die Betroffenen vor Ort als Glücksfall, dass Bezirksbürgermeister Breitkopf zugesagt hat, nach Vorlage der Gutachten eine weitere Bürgerversammlung abzuhalten.

Dies ist nämlich keinesfalls der Regelfall. Sind Information der Öffentlichkeit und Diskussion des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in einer Bürgerversammlung erfolgt, sieht das Gesetz nämlich nur noch vor, dass während der Auslegung des konkretisierten Planentwurfs zu diesem nochmals schriftlich Stellung genommen werden kann.

Im Bezirk Süd hat es nach Aussage von Bezirksbürgermeister Breitkopf bisher nur zwei Bebauungsplanverfahren gegeben, in denen ausnahmsweise eine weitere Bürgerversammlung abgehalten worden ist.

Dabei ist nach dem Gesetz Bürgerbeteiligung über die formell vorgesehenen Formate hinaus nicht verboten. Weitergehende oder wiederholende Beteiligungen sind möglich. Sie müssen nur gewollt sein.

Nachdem eine zweite Bürgerversammlung zugesagt ist, bietet sich nun für die Verwaltung die Chance, mehr Bürgerbeteiligung zu wagen.

Die Versammlung hat nämlich auch gezeigt, dass die Bürger*innen an der Planung aktiv teilhaben wollen. Die Verwaltung sollte deshalb die Chance ergreifen, die betroffene Bevölkerung bis zur Konkretisierung des Plans kontinuierlich über den Stand der Planung und der Gutachten zu informieren. Dann kann in der zweiten Bürgerversammlung eine Diskussion auf Augenhöhe erfolgen.

Die Bürger*innen ihrerseits können die Chance ergreifen, ihre Forderungen und Vorschläge zu bündeln, um sie noch vor der Bürgerversammlung den Planern mitzuteilen. Dabei sollten sie ihr Vorgehen auch öffentlich machen.

Soweit die Bürger*innen hierzu noch Fragen haben, können sie sich direkt an das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung unter www.stadtentwicklung.net/kontakt wenden.

Echte Bürgerbeteiligung geht anders (05.05.2019)

In dem Verfahren zur Erstellung des  Bebauungsplans Nr. 862 zur Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße hat die Bezirksvertretung Süd die interessierte Bevölkerung zur

Bürgerversammlung am Dienstag, 07.05.2019 um 18.00 Uhr in die Aula der Erich Kästner-Schule, Markstraße 189, 44799 Bochum eingeladen.

In der hierzu ergangenen Bekanntmachung heißt es u.a.:

„…. Nach 3 Absatz 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtliche Auswirkung der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. …“

Doch was heißt hier frühzeitig?

Für die Neubebauung der Fläche der alten Erich-Kästner-Schule an der Markstraße/Stiepeler Staße hat der – damals zuständige – Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im Juni 2007 bereits die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 862 beschlossen.

Im Juni 2016 hat der – auch heute noch zuständige – Ausschuss für Planung und Grundstücke das zugrunde liegende Konzept nochmals aktualisiert.

Information sowie Gelegenheit zur Äußerung und Diskussion soll die Bevölkerung nun erstmals im Mai 2019 erhalten.

Echte Bürgerbeteiligung geht anders!

Das Netzwerk hat in den Stadtteilen die Erfahrung gemacht, dass die Betroffenen an der Entwicklung ihres Stadtteils aktiv teilhaben wollen. Dies haben insbesondere auch die kürzlich erst abgehaltenen Versammlungen zur Neugestaltung der Grummer Teiche und zur Neubebauung am Glockengarten gezeigt.

Das Netzwerk fordert deshalb, dass die Bevölkerung regelmäßig bereits beteiligt wird, sobald sich die Frage stellt, ob ein Vorhaben in einem Stadtteil geplant werden soll.

Wird die Planung durchgeführt, muss dann auch eine Mitwirkung an deren konkreten Ausgestaltung möglich sein.

Bürgerbeteiligung setzt aber voraus, dass die Bürger*innen die ihnen gegebenen Mitwirkungsmöglichkeiten auch wahrnehmen.

Das Netzwerk hofft deshalb auf eine rege Teilnahme an der nun doch noch angesetzten Bürgerversammlung in der Aula der Erich-Kästner-Schule.

Verspätete Bürgerinformation zum Bauprojekt Glockengarten (08.04.2019)

Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplans Glockengarten hat die Bezirksvertretung Mitte die interessierte Bevölkerung zum Bürgerdialog eingeladen

wann: 10.04.2019 um 19.00 Uhr 

wo: Großen Saal im „Haus am Glockengarten“(SBO), Am Dornbusch 2/Glockengarten 38,

Der Bochumer Baudezernent Dr. Marcus Bradtke wird die Erschienen in die Besonderheiten dieses Bauplanungsverfahrens und die hier konkret mögliche Bürgerbeteiligung einweihen. Die VBW Bauen und Wohnen GmbH wird die Planung vorstellen.

In der Vorlage für den Aufstellungsbeschluss zum Projekt Glockengarten führt die Verwaltung aus, nach dem ausgewählten Verfahrensart könne zwar von frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen werden, jedoch solle die Öffentlichkeit hier frühzeitig und umfassend über die Planung und das städtebauliche Konzept (mit verschiedenen Varianten) informiert werden und es solle auch Gelegenheit zur Diskussion und Meinungsäußerung gegeben.

Die Verwaltung gibt sich also betont bürgerfreundlich.

Dabei erfolgt die Bürgerbeteiligung entsprechend der bisherigen Praxis auch hier erst nach dem Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans. Die Verwaltung hat in den bisherigen Gesprächen mit dem Netzwerk hingegen stets darauf hingewiesen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit solle zukünftig vorher erfolgen.

In der am Plangebiet angrenzenden Kleingartenanlage ist bereits durch Aushang zur zahlreichen Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen worden.

Im Aufruf wird der durch das Vorhaben gefährdete 60jährige Baumbestand mit bis zu 90 Bäumen angegeben und nach den verschiedenen Arten konkretisiert, während die Verwaltungsvorlage von starker Durchgrünung mit prägenden Solitärbäumen bzw. zahlreichen Bäumen verschiedener Größe spricht.

Das Netzwerk wird an der Veranstaltung teilnehmen und die erschienenen Bürger*innen bei der Wahrnehmung der ihnen noch verbliebenen Beteiligungsrechte unterstützen.

Netzwerk stellt sich am 09.04.2019 in Bochum-Weitmar vor (07.04.2019)

Die Bürgergemeinschaft Weitmar-Mark-Stiepel hat das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung zu seiner nächsten Bürgerversammlung in Weitmar eingeladen:

wann: 09.04.2019 um 19.00 Uhr

wo: Gemeindesaal der Katholischen Kirche, Karl-Friedrich-Str. 107, Bochum-Weitmar

Das Netzwerk nimmt diese Einladung nach Bochum-Weitmar gerne an.

Es wird dort sein Konzept für eine echte Bürgerbeteiligung vorstellen.

Die Weitmarer Bürger*innen mussten in den letzten Jahren vor Ort ihre eigenen Erfahrungen mit der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung in den Bebauungsplanverfahren für einen Edeka-Markt an der Karl-Friedrich-Straße und für eine Wohnbebauung auf der Fläche des ehemaligen Bahnhofs Weitmar machen.

Dass es auch anders geht und in zahlreichen Gemeinden verschiedenste Beteiligungsformate weit vor Beginn gesetzlicher Planungsverfahren bereits zum festen Bestandteil informeller Bürgerbeteiligung gehören, wird in Weitmar daher sicherlich großes Interesse finden.

Das Netzwerk freut sich auf einen lebhaften Interessenaustausch mit der Weitmarer Bevölkerung.

Für Grumme angekündigte Bürgerbeteiligung erweist sich als Mogelpackung (31.03.2019)

Alles war für die als erster Teil einer Bürgerbeteiligung für die Neugestaltung des Grummer Tals angekündigte Info-Veranstaltung vorbereitet.

Ein externer Moderator war beauftragt, die Presse bereits vor Beginn der Veranstaltung in das Programm eingeführt, Schnittchen und Getränke für eine Pause standen bereit. Die ca.120 erschienen interessierten Bochumer*innen konnten sich bereits vor Beginn der Veranstaltung an den Stellwänden über die einzelnen Maßnahmen im Grummer Tal informieren und der erschienenen Presse die Gründe für ihr Erscheinen mitteilen.

Vor diesen Stellwänden sollten nach der Pause Einzelgespräche mit den Fachleuten erfolgen.

Aber dann kam alles anders als geplant und anders als der mittlerweile nicht mehr anwesenden Presse vorab mitgeteilt.

Bereits bei Vorstellung der ersten Maßnahme ließ sich ein großes Informationsbedürfnis im Plenum feststellen, das allein durch die allgemeinen Darstellungen nicht würde befriedigt werden können.

Die Versammlung konnte schließlich durchsetzen, dass von dem Format der geplanten Einzelgespräche abgewichen wurde. Nach Vorstellung der Einzelmaßnahmen blieb das Plenum zusammen und konnte Fragen an die Fachleute stellen und Vorschläge für Umplanungen machen.

Hierbei wurde erkennbar, dass die Bürger*innen die Verhältnisse vor Ort oftmals besser kannten als die Fachleute der Stadt Bochum. So waren dem Ökologen die Eisvögel- Nistplätze im Grummer Tal nicht bekannt. Er musste sie sich nach der Veranstaltung von einem Anwohner an den Stellwänden zeigen lassen. Zuvor hatte der Experte auf die Frage nach dem Schutz der Eisvögel noch erklärt, er habe keine Eisvögel gesehen und wenn dort welche gesehen worden wären, hätte es sich um solche gehandelt, die sich zur Futtersuche im Tal aufgehalten hätten, Nistplätze könne es dort überhaupt nicht geben.

Weitere Vorschläge – wie Führung des Radweges um das Tal herum über vorhandene Straßen bzw. Trennung von Rad- und Fußwegen – sollten als Anregungen an die planenden Stellen weitergegeben werden.

Vom Plenum konnte auch durchgesetzt werden, dass die erstellten Landschaftspflegerischen Begleitpläne und eingeholten artenschutzrechtlichen Fachgutachten ins Netz gestellt werden sollen.

Nach der Pause wurde aber auch immer mehr erkennbar, dass eine Mitwirkung der Bevölkerung an den einzelnen Maßnahmen überhaupt nicht mehr möglich ist.

Die Planungen für die Einzelmaßnahmen sind abgeschlossen.

Gegenstand der angekündigten Arbeitsgruppe werden weder der Radweg an sich noch die Beseitigung der Teiche und auch nicht die Verlegung des Bachs sein. Die Bürgerbeteiligung wird sich auf die Gestaltung der Außenanlagen, also auf Fragen nach Standorten für Bänke, Stellflächen für Räder sowie Flächen für Hundewiese und Kinderspielplatz beschränken.

Die angekündigte Bürgerbeteiligung hat sich damit als Mogelpackung entpuppt.

Netzwerk fordert vollständige Information der Bevölkerung in Grumme und Verzicht auf Schaffen weiterer Fakten (26.03.2019)

Die Verwaltung hat für den 28.03.2019, 18.00 Uhr zu einer ersten Info-Veranstaltung zur Neugestaltung des Grummer Baches in das Technische Rathaus eingeladen, auf der auch die Gründung einer Arbeitsgruppe für interessierte Bürger*innen Thema sein soll.

Die Planungen für die „Neugestaltung Grummer Bach/Teiche“, die u.a. vorsehen

  • Beseitigung von 3 Teichen und Verlegung des derzeit überwiegend durch die  Teiche verlaufenden Bachs in einen Bereich außerhalb der Teiche, 
  • Bau eines Stau- und Entlastungskanals sowie von Entlastungsbauwerken wie   Regenüberläufen etc., 
  • Sanierung des durch das Grummer Tal verlaufenden Emscher Park Radweges, 

sind mittlerweile offenbar abgeschlossen, genehmigt und mit Landschaftspflegerischem Begleitplan und artenschutzrechtlichem Fachgutachten versehen.

Bis zur Freischaltung einer Online-Info-Plattform und einer E-Mail-Adresse für Anregungen und Beschwerden Ende Januar/Anfang Februar 2019 erfolgten Bürgerinformationen ausschließlich durch Presseartikel.

Dabei hatte der Umweltausschuss im Juni 2018 der Verwaltung aufgegeben, ein Rahmenkonzept zur Renaturierung des Grummer Bachs anzulegen, die Grummer Teiche als bedeutenden Ort der Naherholung darin zu integrieren und ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu entwickeln, bei der es den Bürger*innen in Versammlungen, aber auch online ermöglicht werden soll, sich über die Pläne zu informieren und Anregungen zu geben.

Bis heute liegen keine Informationen aus dem Landschaftspflegerischem Begleitplan und dem artenschutzrechtlichem Fachgutachten vor. Dabei sollte nach dem Protokoll zur im Januar 2019 erfolgten 1. Gewässerschau der Begleitplan ins Internet gestellt werden.

Unbekannt ist auch, ob geschützte Arten – wie z.B. der Eisvogel – nach Neugestaltung des Grummer Tals dort überhaupt noch heimisch sein werden.

Das Netzwerk fordert deshalb die Verwaltung auf, die Grummer Bevölkerung zunächst umfassend über die einzelnen Maßnahmen zur Neugestaltung des Grummer Tals, deren Erforderlichkeit, deren Folgen für Pflanzen und Tiere sowie über etwa festgelegte Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zu informieren und erstellte Landschaftspflegerische Begleitpläne und eingeholte artenschutzrechtliche Fachgutachten vorzulegen. Erst danach ist eine Erörterung des Vorhabens überhaupt möglich.

Das Netzwerk sieht zudem die Gefahr, dass eine Erörterung ins Leere laufen könnte.

Der Ausschuss für Infrastruktur hat nämlich im Februar 2019 das Schaffen weiterer Fakten vorbereitet, indem er Maßnahmen für einen Regenüberlauf und eine Radweg-Querungshilfe beschlossen hat. Die Baumaßnahmen hierfür sollen nach der Verwaltungsvorlage noch im 2.Quartal 2019 beginnen.

Deshalb fordert das Netzwerk die Verwaltung auf, keine weiteren Fakten für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen, insbesondere keine Aufträge für Bauarbeiten zu vergeben.

Das Netzwerk fordert schließlich, dass der Tätigkeitsbereich der in Aussicht gestellten Arbeitsgruppe für interessierte Bürger*innen nicht auf eine Mitwirkung bei Gestaltung des Grummer Tals durch Bestimmung von Standorten für Bänke und Fahrradstellplätze oder Flächen für eine Hundewiese und einen Kinderspielplatz beschränkt wird. Welche Aufgaben die Arbeitsgruppe erfüllen kann, lässt sich erst nach umfassender Information über das Gesamtvorhaben festlegen.

So verstandene Bürgerbeteiligung wird sich für das Grummer Tal aber nur dann durchsetzen lassen, wenn die Bevölkerung selbst auf den Umfang der Mitwirkung an der Neugestaltung des Grummer Tals Einfluss nimmt.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ruft deshalb alle Grummer Bürger*innen und sonstige interessierte Bochumer*innen auf, zahlreich an der Veranstaltung am 28.03.2019 teilzunehmen und Bürgerbeteiligung einzufordern.

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