Die Bürgerversammlung zur Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße hat erneut gezeigt, das in den Stadtteilen die Information der betroffenen Bevölkerung nicht früh genug erfolgen kann. Erneut ist auch deutlich geworden, dass die Betroffenen über die tatsächlichen Umstände vor Ort oftmals besser informiert sind als die Fachleute aus dem Rathaus.
Es ist zu hoffen, dass die in der Versammlung gewonnenen Erkenntnisse in den noch zu erstellenden Gutachten Berücksichtigung finden werden.
Bisher liegt lediglich eine Bergschadenstechnische Risikoanalyse vor. Verkehrs-, Lärmschutz- und Artenschutzgutachten sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan liegen hingegen noch nicht vor. Ergebnisse hierzu werden nicht vor Ende des Jahres vorliegen.
Da erweist es sich sowohl für die planende Verwaltung als auch für die Betroffenen vor Ort als Glücksfall, dass Bezirksbürgermeister Breitkopf zugesagt hat, nach Vorlage der Gutachten eine weitere Bürgerversammlung abzuhalten.
Dies ist nämlich keinesfalls der Regelfall. Sind Information der Öffentlichkeit und Diskussion des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in einer Bürgerversammlung erfolgt, sieht das Gesetz nämlich nur noch vor, dass während der Auslegung des konkretisierten Planentwurfs zu diesem nochmals schriftlich Stellung genommen werden kann.
Im Bezirk Süd hat es nach Aussage von Bezirksbürgermeister Breitkopf bisher nur zwei Bebauungsplanverfahren gegeben, in denen ausnahmsweise eine weitere Bürgerversammlung abgehalten worden ist.
Dabei ist nach dem Gesetz Bürgerbeteiligung über die formell vorgesehenen Formate hinaus nicht verboten. Weitergehende oder wiederholende Beteiligungen sind möglich. Sie müssen nur gewollt sein.
Nachdem eine zweite Bürgerversammlung zugesagt ist, bietet sich nun für die Verwaltung die Chance, mehr Bürgerbeteiligung zu wagen.
Die Versammlung hat nämlich auch gezeigt, dass die Bürger*innen an der Planung aktiv teilhaben wollen. Die Verwaltung sollte deshalb die Chance ergreifen, die betroffene Bevölkerung bis zur Konkretisierung des Plans kontinuierlich über den Stand der Planung und der Gutachten zu informieren. Dann kann in der zweiten Bürgerversammlung eine Diskussion auf Augenhöhe erfolgen.
Die Bürger*innen ihrerseits können die Chance ergreifen, ihre Forderungen und Vorschläge zu bündeln, um sie noch vor der Bürgerversammlung den Planern mitzuteilen. Dabei sollten sie ihr Vorgehen auch öffentlich machen.
Soweit die Bürger*innen hierzu noch Fragen haben, können sie sich direkt an das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung unter www.stadtentwicklung.net/kontakt wenden.