Mehr Bürgerbeteiligung wagen (12.05.2019)

Die Bürgerversammlung zur Neubebauung Markstraße/Stiepeler Straße hat erneut gezeigt, das in den Stadtteilen die Information der betroffenen Bevölkerung nicht früh genug erfolgen kann. Erneut ist auch deutlich geworden, dass die Betroffenen über die tatsächlichen Umstände vor Ort oftmals besser informiert sind als die Fachleute aus dem Rathaus.

Es ist zu hoffen, dass die in der Versammlung gewonnenen Erkenntnisse in den noch zu erstellenden Gutachten Berücksichtigung finden werden.

Bisher liegt lediglich eine Bergschadenstechnische Risikoanalyse vor. Verkehrs-, Lärmschutz- und Artenschutzgutachten sowie Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan liegen hingegen noch nicht vor. Ergebnisse hierzu werden nicht vor Ende des Jahres vorliegen.

Da erweist es sich sowohl für die planende Verwaltung als auch für die Betroffenen vor Ort als Glücksfall, dass Bezirksbürgermeister Breitkopf zugesagt hat, nach Vorlage der Gutachten eine weitere Bürgerversammlung abzuhalten.

Dies ist nämlich keinesfalls der Regelfall. Sind Information der Öffentlichkeit und Diskussion des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in einer Bürgerversammlung erfolgt, sieht das Gesetz nämlich nur noch vor, dass während der Auslegung des konkretisierten Planentwurfs zu diesem nochmals schriftlich Stellung genommen werden kann.

Im Bezirk Süd hat es nach Aussage von Bezirksbürgermeister Breitkopf bisher nur zwei Bebauungsplanverfahren gegeben, in denen ausnahmsweise eine weitere Bürgerversammlung abgehalten worden ist.

Dabei ist nach dem Gesetz Bürgerbeteiligung über die formell vorgesehenen Formate hinaus nicht verboten. Weitergehende oder wiederholende Beteiligungen sind möglich. Sie müssen nur gewollt sein.

Nachdem eine zweite Bürgerversammlung zugesagt ist, bietet sich nun für die Verwaltung die Chance, mehr Bürgerbeteiligung zu wagen.

Die Versammlung hat nämlich auch gezeigt, dass die Bürger*innen an der Planung aktiv teilhaben wollen. Die Verwaltung sollte deshalb die Chance ergreifen, die betroffene Bevölkerung bis zur Konkretisierung des Plans kontinuierlich über den Stand der Planung und der Gutachten zu informieren. Dann kann in der zweiten Bürgerversammlung eine Diskussion auf Augenhöhe erfolgen.

Die Bürger*innen ihrerseits können die Chance ergreifen, ihre Forderungen und Vorschläge zu bündeln, um sie noch vor der Bürgerversammlung den Planern mitzuteilen. Dabei sollten sie ihr Vorgehen auch öffentlich machen.

Soweit die Bürger*innen hierzu noch Fragen haben, können sie sich direkt an das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung unter www.stadtentwicklung.net/kontakt wenden.

Netzwerk fordert vollständige Information der Bevölkerung in Grumme und Verzicht auf Schaffen weiterer Fakten (26.03.2019)

Die Verwaltung hat für den 28.03.2019, 18.00 Uhr zu einer ersten Info-Veranstaltung zur Neugestaltung des Grummer Baches in das Technische Rathaus eingeladen, auf der auch die Gründung einer Arbeitsgruppe für interessierte Bürger*innen Thema sein soll.

Die Planungen für die „Neugestaltung Grummer Bach/Teiche“, die u.a. vorsehen

  • Beseitigung von 3 Teichen und Verlegung des derzeit überwiegend durch die  Teiche verlaufenden Bachs in einen Bereich außerhalb der Teiche, 
  • Bau eines Stau- und Entlastungskanals sowie von Entlastungsbauwerken wie   Regenüberläufen etc., 
  • Sanierung des durch das Grummer Tal verlaufenden Emscher Park Radweges, 

sind mittlerweile offenbar abgeschlossen, genehmigt und mit Landschaftspflegerischem Begleitplan und artenschutzrechtlichem Fachgutachten versehen.

Bis zur Freischaltung einer Online-Info-Plattform und einer E-Mail-Adresse für Anregungen und Beschwerden Ende Januar/Anfang Februar 2019 erfolgten Bürgerinformationen ausschließlich durch Presseartikel.

Dabei hatte der Umweltausschuss im Juni 2018 der Verwaltung aufgegeben, ein Rahmenkonzept zur Renaturierung des Grummer Bachs anzulegen, die Grummer Teiche als bedeutenden Ort der Naherholung darin zu integrieren und ein Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit zu entwickeln, bei der es den Bürger*innen in Versammlungen, aber auch online ermöglicht werden soll, sich über die Pläne zu informieren und Anregungen zu geben.

Bis heute liegen keine Informationen aus dem Landschaftspflegerischem Begleitplan und dem artenschutzrechtlichem Fachgutachten vor. Dabei sollte nach dem Protokoll zur im Januar 2019 erfolgten 1. Gewässerschau der Begleitplan ins Internet gestellt werden.

Unbekannt ist auch, ob geschützte Arten – wie z.B. der Eisvogel – nach Neugestaltung des Grummer Tals dort überhaupt noch heimisch sein werden.

Das Netzwerk fordert deshalb die Verwaltung auf, die Grummer Bevölkerung zunächst umfassend über die einzelnen Maßnahmen zur Neugestaltung des Grummer Tals, deren Erforderlichkeit, deren Folgen für Pflanzen und Tiere sowie über etwa festgelegte Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zu informieren und erstellte Landschaftspflegerische Begleitpläne und eingeholte artenschutzrechtliche Fachgutachten vorzulegen. Erst danach ist eine Erörterung des Vorhabens überhaupt möglich.

Das Netzwerk sieht zudem die Gefahr, dass eine Erörterung ins Leere laufen könnte.

Der Ausschuss für Infrastruktur hat nämlich im Februar 2019 das Schaffen weiterer Fakten vorbereitet, indem er Maßnahmen für einen Regenüberlauf und eine Radweg-Querungshilfe beschlossen hat. Die Baumaßnahmen hierfür sollen nach der Verwaltungsvorlage noch im 2.Quartal 2019 beginnen.

Deshalb fordert das Netzwerk die Verwaltung auf, keine weiteren Fakten für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen, insbesondere keine Aufträge für Bauarbeiten zu vergeben.

Das Netzwerk fordert schließlich, dass der Tätigkeitsbereich der in Aussicht gestellten Arbeitsgruppe für interessierte Bürger*innen nicht auf eine Mitwirkung bei Gestaltung des Grummer Tals durch Bestimmung von Standorten für Bänke und Fahrradstellplätze oder Flächen für eine Hundewiese und einen Kinderspielplatz beschränkt wird. Welche Aufgaben die Arbeitsgruppe erfüllen kann, lässt sich erst nach umfassender Information über das Gesamtvorhaben festlegen.

So verstandene Bürgerbeteiligung wird sich für das Grummer Tal aber nur dann durchsetzen lassen, wenn die Bevölkerung selbst auf den Umfang der Mitwirkung an der Neugestaltung des Grummer Tals Einfluss nimmt.

Das Netzwerk für bürgernahe Stadtentwicklung ruft deshalb alle Grummer Bürger*innen und sonstige interessierte Bochumer*innen auf, zahlreich an der Veranstaltung am 28.03.2019 teilzunehmen und Bürgerbeteiligung einzufordern.

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